Schwarmwissen

Die Entstehung der Landsknechte


Das Söldnertum
Das Söldnertum ist keine neue Erscheinung der Neuzeit, sondern bereits aus dem Mittelalter bekannt. So berichten Quellen das bereits Kaiser Barbarossa 1166 und 1174 in seinen Auseinandersetzungen mit dem Papsttum und dem Lombardenbund große Söldnertruppen in seinem Heer hatte. Diese „Brabanzonen“ waren gefürchtete feste Söldnerverbände aus Flandern und Brabant, den damals vorindustriell hochentwickelten Gebieten des französischen Königreiches und des lothringischen Herzogtums. Aber die Brabanzonen waren keineswegs die einzigen Söldner dieser Zeit so tauchten auch Söldner aus den Pyrenäen, aus Aragonenses, Navarii und Bascoli auf.


Die ersten Landsknechte
Zwischen 1478 und 1493 kämpfte Maximilian um Burgund. Die Unterstützung durch Kaiser und Reich hielt sich stark in Grenzen, Kaiser Friedrich III. war durch Türkengefahr und Ungarn gebunden und die Reichsfürsten, unterstützten ihn, wenn überhaupt meist durch Reiter Maximilian jedoch benötigte eine schlagkräftige Fußtruppe.
Er begann darum mit der Anwerbung von Kriegsknechten, hauptsächlich aus der Schweiz und aus Oberdeutschland. Scharenweise sollen die Kriegsknechte ihm zugeströmt sein. Diese entwickelten ein eigenes Selbstverständnis. Einige Zeitgenössische Chronisten sprechen hier von Landsknechten aber immer nur rückblickend darum ist unklar ob der Begriff auch Ende der 70er Jahre des 15. Jahrhunderts von Landsknechten gesprochen hat.
Unter „landtsknechten“ verstehen Zeitgenossen, ein überwiegend mit langen Spießen, Hellebarden und Handrohren kämpfendes Fußvolk, dessen Männer aus oberdeutschen Gebieten stammen und sich abheben von den niederdeutschen Fußknechten. Dieses Fußvolk kämpft in dem taktischen Verband des Gevierthaufens und verwendet Spieß und Hellebarde ohne Schild oder andere Schutzwaffe. Die ersten die so gekämpft hatten waren die Schweizer Reisläufer mit denen die Landsknechte lange genannt wurden und die den Landsknechten auch bis Mitte der 80er Jahre des 15. Jahrhunderts Vorbild waren. Man hatte mit ihnen gekämpft, von ihnen gelernt und war froh gewesen von ihrem Ruhm zu profitieren aber jetzt gewinnen die Landsknechte zunehmend an Profil und beginnen sich von ihren Lehrmeistern zu lösen.


Die Herkunft des Namens und der Verband der Landsknechte sowie die Entwicklung unter Kaiser Maximilian I.
Über die Herkunft und die Bedeutung des Namens Landsknechte ist schon viel geäußert und geschrieben worden. Unter den Forschern wurde jedoch Übereinstimmung darüber erzielt, daß man nicht mehr ‘lanzknechte’, sondern ‚Landsknechte’ schreibt. Irrtümlich könnte man die Bezeichnung mit der Lanze in Verbindung bringen, was vollkommen falsch wäre, da die von den Knechten gebrauchte Waffe niemals als Lanze, sondern stets als Spieß bezeichnet wurde.

Besonders Nell und Laux befassen sich eingehend mit der Etymologie des Wortes. Letzterer legt dar, daß ein Landsknecht nichts anderes ist als ein Knecht, der dem Lande dient, wobei ursprünglich noch häufig das Herkunftsland wie böhmische, schweizerische, schwäbische oder flamländische beigefügt wurde. Die Erklärung, daß sie als Volk des flachen Landes im Gegensatz zu den Schweizern, den Bewohnern der Berge, Ihren Namen erhalten hätten, lehnt, Laux ab. Interessant ist auch ein Hinweis von Frauenholz “ … Seit jener Zeit gab man dem Landstriche am rechten Rheinufer von Feldkirch bis Bregenz herab, In deren Mitte Embs gelegen, den Namen ‚Landsknechtlandl’ und auch in späterer Zeit hieß Feldkirch, das manchen ausgedienten Kriegs- und Edelmann in seinen Mauern und seiner Umgebung zählte, bezeichnend das Officier-Städtchen…“.

Eine weitere Erklärung wäre die, daß der Name von dem mittelniederdeutschen ‚Lantknecht‘ abgeleitet wird. Dies war ein Fron- oder Gerichtsbote auf dem Lande, im Gegensatz zu einem Stadtknecht, also ein Vertreter der Staatsgewalt auf dem flachen Lande, mit einer gewissen militärischen Ausbildung, der auch Im Kriegsfall für militärische Aufgaben herangezogen wurde. Die Landsknechte Maximilians, die in den Niederlanden nicht nur für den Schutz nach außen, sondern auch für Ruhe und Ordnung im Lande selbst zu sorgen hatten, könnten leicht Ihren Namen davon hergeleitet haben.

Franz erklärt dazu zusammenfassend und abschließend: „Es waren keine Lanzenknechte, auch keine Landknechte (wie die Gerichtsboten hießen), sondern Knechte deutschen Landes, im Gegensatz zu den böhmischen und schweizerischen Söldnern. Ihr Name enthielt also schon eine volksmäßige Bindung“.

Eine Zeittafel der Landsknechtzeit


1470

Erste Erwähnung des Wortes Landsknecht als Diener des Landes im Dienst von Karl dem Kühnen von Burgund.

1482-1486
Zog Maximilian Soldaten im Rheinland und am Niederrhein ein und bildete sie nach Schweizer Vorbild aus. Die Rekrutierung von Männer aus einem gemeinsamen Gebiet sollte das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Moral steigern. Er nannte diese Infanterie Einheiten Landsknechte.

1487
Erste Landsknechte unter Graf Eitelfritz von Hohenzollern (Kommandant Maximilians).

1488-1534
Schwäbischer Bund gegründet von Fürsten, Rittern und Städten zur Wahrung des Landfriedens.

1490
Eroberung der Burg Stuhlweissenberg in Böhmen durch Landsknechte. Dieser Erfolg stellte sie militärisch auf dieselbe Ebene wie die Schweizer, die bis dato als beste Fußtruppen galten.

1492
Kolumbus entdeckt Amerika

1500
Angesichts der Unruhen im Land Wursten und kleineren Fehden unterhält Bremen von nun an kleinere Kontingente von Landsknechten, die von Bürgern der Stadtwehr unterstützt wurden. Im Falle von größeren Konflikten wurden weitere Landsknechte angeworben.

1502 ,1513,1517
„Bundtschuh“ unter Jost Fritz und 1514 „armer Konrad“

1503
Freiheit in der Wahl der Kleidung der Landsknechte in Augsburg von Kaiser Maximilian bestätigt.

1512
Schlacht von Ravenna in der 5000 deutsche Landsknechte auf Frankreichs Seite gegen eine päpstlich-spanische Allianz kämpften.

1517
Reformation. Martin Luther schlägt seine 95 Thesen in Wittenberg an.

1520
Die Arkebusen werden in Spanien zur Muskete mit Steinschloß weiterentwickelt und in Deutschland perfektioniert. Von nun an werden sie verstärkt eingesetzt.

1524-1525
Bauernkrieg in Süd- und Mitteldeutschland

1525
Schlacht bei Pavia, Frunsberg schlägt die Franzosen. Französischer König Franz I gerät in Gefangenschaft. Schlacht gilt als größte des Jahrhunderts.

1527
Erstürmung und Plünderung Roms (Sacco di Roma)durch deutsche Landsknechte und spanischen Truppen.

1530 -1546
Schmakaldischer Bund. Bund protestantischer Fürsten und Städte dem Bremen 1530 beitritt. 1546 Ausbruch des Schmakaldischen Krieges. Bremen wirbt Landsknechte und kauft Kanonen und Munition. 1547 wird Bremen von einem Kaiserlichen Heer belagert das jedoch von einem protestantischen Entsatzheer geschlagen wird. Dennoch zerschlägt der Kaiser den Bund.

1536
Junker Balthasar von Esens beraubt zum wiederholten Male bremische Schiffe

1540
Ein Bremer Heer unter dem Landsknechtsführer Kord Penning greift den befestigten Ort Esens an, der als Unterschlupf der Piraten und ihres Anführers Balthasar dient. Mit 24 Kanonen wurde Esens beschossen und dann eingenommen. Damit war der Handel in Friesland wieder sicherer.

1542
Bremen hält nun etwa 3000 Landsknechte im Sold ( bei etwa 18000 Einwohnern)

1547
Radschloß Pistole erstmals bei Schlacht von Mühlberg, (schwarze Reiter).

1577
Pest in Bremen 1500 Menschen sterben.

1588
Die Große Armada ,wie die Spanische Flotte genannt wurde, greift England an und wird in der ersten großen Seeschlacht mit Kanonen zerstört. Hiermit beginnt Englands Aufstieg zur Weltmacht.

Der Alltag im Lager

Nach den Weisungen der Quartiermeister wurde das Lager aufgeschlagen, wobei die einzelnen Fähnlein ihren Standplatz durch Verlosung erhielten. Nach Möglichkeit wählte man vorteilhafte Plätze, wo sich Wasser, Feuerholz und Fourage fanden, und die wenigstens teilweise durch einen Fluss, Morast oder durch unwegsames Gelände geschützt wurden. Die Befehlshaber wohnten in Zelten, die Knechte in der Regel in Hütten, die sie auf einem Holzgerüst mit einem Belag von Stroh, Reisig oder Grassoden errichteten. Zwischen den Zelten und Hütten gab es für den Verkehr Straßen und für jedes Fähnlein einen besonderen Sammelplatz, den Lärmplatz.

Nun begannen die Landsknechte ein im Ganzen sorgloses Leben, vorausgesetzt, dass sie ihren Sold erhielten. Dieser betrug bekanntlich 4 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 210 Pfennige.

Davon hatten sie nicht nur ihre Kleidung und Ausrüstung, sondern auch den Lebensunterhalt für sich, ihr angetrautes oder nicht angetrautes Weib, eventuelle Kinder und den Buben, den Soldatendiener, zu bestreiten. Das war nicht leicht, wenn wir einige Preise für Lebensmittel und sonstigen Bedarf betrachten:

1 Pfund Fleisch ja nach Art und Qualität 4 bis 6 Pfennige;

1 Pfund Käse ja nach Art zwischen 2 Batzen und 10 Kreuzer;

1 Pfund Speck 6 Kreuzer;

1 Pfund Butter 1 Batzen;

1 Pfund Salz 2 Kreuzer;

Ein paar Schuhe einfacher Sohle 5, mit Doppelsohle 7 Batzen;

Ein wollenes Barett in Schwarz 8 Batzen.

Pro Mann rechnete man als Ration täglich zwei Pfund Brot und ein Pfund Frischfleisch. Statt Frischfleisch konnte auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Einem Pfund Fleisch galten als gleichwertig zwei Heringe, und eine Henne entsprach 1,5 Pfund Fleisch. Allerdings werden immer wieder Klagen laut, dass nicht nur im Feindesland Beschlagnahmungen und Plünderungen stattfanden, und besonders die Soldatenbuben, die Diener, waren emsig bemüht, in den umliegenden Dörfern kostenlos für eine Aufbesserung der Küche zu sorgen.

Die Zubereitung der Speisen besorgten, wenn dies nicht die Frauen der Knechte taten, die Sudler und Sudlerinnen (Lagerköche) die das Heer im Troß begleiteten. Sie hatten im Lager, ebenso wie die Marketender (Händler), einen eigenen Platz.

Die Disziplin im Lager konnte nur mit Größter Strenge aufrechterhalten werden, wobei drastisch gegen die Huren und Buben im Troß vorgegangen wurde. Trotz dieser üblen Behandlungen muss aber die Angehörigkeit zum Troß der Landsknechte sehr bedeutend und anziehend gewesen sein. Was wohl darauf zurückzuführen ist, dass der umfassende Heerfrieden Schutz für alle Regimentsanghörigen bot, und in seinem Regiment und Fähnlein der Knecht für sich und seine mitziehende Familie eine bescheidene Versorgung fand. In dieser Gemeinschaft hatte er aber auch die Möglichkeit, zu Ämtern gewählt und bestellt zu werden mit einem Einfluss, der im zivilen Leben unmöglich gewesen wäre.

Für den Bereich des Regiments bestand Marktzwang, also Verbot des Fürkaufs, und daher für die Händler grundsätzlich Verpflichtung, die mitgebrachten Waren erst im Lager selbst feilzuhalten bzw. nur hier zu erwerben. Es war Aufgabe des Profosen (Regimentspolizist im Landsknechtsheer), die Preisfestsetzungen vorzunehmen, er musste, daher die ins Lager gebrachten Waren prüfen und begutachten. Dies wurde schon frühzeitig in den Artikelsbriefen festgelegt. Der Profos hatte daher die heikle Aufgabe, sowohl die Interessen der Knechte als auch die der Händler zu berücksichtigen, da von Gebühren zu, etwa von jedem Fass Wein ein bestimmtes Quantum, von jedem Vieh, das geschlachtet wurde, die Zunge oder ein Standgeld von den Marketendern und Garköchen. Der Profos hatte auch für die Einhaltung der Speerstunde im Lager zu sorgen, denn nach dem Aufziehen der Nachtwache durfte weder Wein noch Bier mehr ausgeschenkt werden. Er war auch der Organisator und Leiter der Lagerfeuerwehr.

Da es im Interesse lag, eine möglichst große Zahl von Händlern an den Lagermarkt zu ziehen, wurden schon frühzeitig für sie Geleit- und Schutzgarantien ausgestellt, wie in der Tiroler Feldordnung von 1499:

„Es soll auch ein jeder mit seiner Wär sicher, auch zoll- und mautfrei, in das und aus dem Felde ohn Beschwernis manniglichs zu freiem Kauf zu fuhren und begleit sein“. Dies geht auf die Idee des mittelalterlichen Marktfriedens zurück, der den Marktbesucher schützte und hier auf militärische Bedürfnisse ausgedehnt wurde.

Mit Spielen und Trinken vertrieben sich die Landsknechte ihre dienstfreie Zeit, wobei es dann zu handgreiflichen und nicht selten zu blutigen Auseinandersetzungen kam. Alle Bestimmungen in den Artikelsbriefen wie z.B. „Es sol auch keiner dem anderen auff dem Spiel was aufschlagen/noch weiter denn er bar gelt hat mit dem anderen spielen/ … Es sol sich ein jeder deß Zutrickens/und ander mehr sündtlicher laster Massen“ nutzten nichts. Der entwurzelte Kriegsknecht, dessen Heimat Regiment und Fähnlein waren, suchte im Lager vom Leben, das morgen schon zu Ende sein konnte, seinen Anteil noch zu erhaschen. Ihre Obersten gingen Ihnen mit „gutem“ Beispiel voran. So war es kein Wunder, wenn nach einem Spruch ein Landsknecht drei Kriegszüge tun müsse, um zu Vermögen zu kommen. Vom ersten Zug musste er mit zerissenen Kleidern nach Hause kommen. Vom zweiten mit einer Narbe auf der Backe, dem Landsknechtszeichen. Vom dritten aber auf einem hübschen Gaul und einen Beutel voll Geld mitbringen.

Da die Knechte im Lager viel freie Zeit hatten und gerade im Anfang des 16. Jahrhunderts sich das Leben gern im Volkslied wiederspiegelte, entstanden auch viele Landsknechtlieder, von denen eines Maximilians Landsknechtsorden und das andere die Belagerung von Pavia behandelt. Diese Volkslieder sind auch stets als politische Lieder und Propagandalieder zu verstehen, die aus gegebenen Anlass entstanden und durch die Knechte weit verbreitet wurden.

Außer dem Kampf gab es in den Lagern ein zweites großes Alltags- und Arbeitsrisiko. Neben den Verwundungen waren die vielen epidemischen Krankheiten, die sich wie im Fluge in den Herren ausbreiteten und oft so schlimm wüteten (wie übrigens auch der Hunger!), dass die Kriegsherren sich gezwungen sahen, ihre Kriege zu verschieben und das Kriegsvolk abzudanken.

Im großen und ganzen war also ein Landsknechtslager eine „kleine mobile Stadt“, in der man alles für seinen Lebensunterhalt kaufen konnte, mit seiner Familie lebte und im Schutz eines Heeres war.

Was aber noch zu erwähnen ist:
Solddienst war Saisonarbeit!

Sobald der Krieg vorbei war, stand der Landsknecht vor dem Nichts, musste sich durchschlagen, musste „garten“. „Garten“ ist die zeitübliche Bezeichnung für das Umherziehen arbeitsloser Landsknechte. Wer im 16. Jahrhundert von „gartenden“ Landsknechten sprach, meinte Landsknechte, die bettelten, die Hühner und Gänse stahlen, die mit nächtlichen feuerlegen drohten, wenn nicht freiwillig gegeben wurde, wonach sie verlangten. Die gartenden Landsknechte waren eine Landplage, wurden von den Bauern gehasst und den kriegführenden Obrigkeiten, die sie eben noch gebraucht hatten, kriminalisiert und zu „Müßiggängern“ abgestempelt. Reichsgesetze verboten jedermann, diese Menschen zu beherbergen oder auf andere Weise zu unterstützen. Zahllose territoriale Mandate drohten ihnen schwere Strafen an. Mit Mandaten aber waren die kriegserprobten Landsknechte nicht zu schrecken. Und machten die Obrigkeiten tatsächlich einmal Jagd auf sie, schlossen sie sich zusammen und bildeten sogenannte „Vergadderungen“, die mehrere tausend Mann stark sein konnten und am zutreffendsten wohl als militarisierte Bettelbanden zu charakterisieren sind.

Sold pro Monat


1 Gulden   =   15 Batzen   =   60 Kreuzer   =   210 Pfennige  =   480 Heller


Obrist
400 Gulden = 84.000 Pfennig = 2.800 Pfennig  pro Tag

Obrist-Locotenens
200 Gulden = 42.000 Pfennig = 1.400 Pfennig  pro Tag

Hauptmann, Schultheiß, Profoss, Feldarzt/Feldscher, Schanz-, Wacht-, Quartier-, Proviant-, Pfennig-, Zeugmeister
40 Gulden =   8.400 Pfennig =     280 Pfennig  pro Tag

Schreiber
24 Gulden =   5.040 Pfennig =     168 Pfennig  pro Tag

Leutinger/Locotenens, Fähnrich
20 Gulden =   4.200 Pfennig =     140 Pfennig  pro Tag

Hurenwaibel, Kaplan, Feldweibel
12 Gulden =   2.520 Pfennig =       84 Pfennig  pro Tag

Büchsenmeister
8 – 16 Gulden =   1.680 – 3.360 Pfennig = 56 – 112 Pfennig  pro Tag

Doppelsöldner, Gemeinweibel, Trommler, Peifer, Führer, Fourier, Dolmetscher, Koch
8 Gulden =   1.680 Pfennig =       56 Pfennig  pro Tag

Schneller
6 Gulden =   1.260 Pfennig =       42 Pfennig  pro Tag

Arkebusier, Hakenschütze
Zusätzlich  1 Gulden Zulage = 210 Pfennig =   7 Pfennig  pro Tag

Landsknecht, Trabant, Fuhrknecht, Bursche
4 Gulden =      840 Pfennig =      28 Pfennig  pro Tag

Kosten Nahrung


1 Pfund Fleisch je nach Art und Qualität = 4-6 Pfennig

1 Pfund Brot 1 Pfenning

1 Pfund Hirse 1 Pfenning

1 Pfund Käse je nach Art und Qualität = 2 Batzen und 10 Kreuzer, 63 Pfennig

1 Pfund Speck = 6 Kreuzer, 21 Pfennig

1 Pfund Butter = 1 Batzen, 14 Pfennig

1 Pfund Salz = 2 Kreuzer, 7 Pfennig

1 Maß Bier      2 Pfenning

Pro Person rechnete man am Tag als Portion:
2 Pfund Brot
1 Pfund Frischfleisch, statt Frischfleisch konnte auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden
     1 Pfund Fleisch = 2 Heringe
     1,5 Pfund Fleisch = 1 Henne

Das sind ungefähr 8 Pfennig pro Tag und Person für die Grundnahrungsmittel.

Kosten sonstiges

Ein Paar Schuhe mit einfacher Sohle = 5 Batzen, 70 Pfennig

Ein Paar Schuhe mit Doppelsohle = 7 Batzen, 98 Pfennig

Ein Wollenes Barett in Schwarz = 8 Batzen, 112 Pfennig

Ganze Rüstung = 16 Gulden, 3.360 Pfennig

Teilrüstung = 12 Gulden,  2.520 Pfennig

Hakenbüchse = 3 ½ Gulden, 735 Pfennig

Spieß = 1 Gulden, 210 Pfennig

Sturmhaube = 3 Gulden, 630 Pfennig

Waffenkunde


Der Katzbalger
Die wohl typischste Waffe der Landsknechtszeit war das Landsknechtsschwert, der „Katzbalger“. Seine Klinge war nur ca. 500 – 550 mm lang und hatte, da nur für den Hieb gedacht, einen abgerundeten Ort (Spitze). Der Handgriff selbst war sehr kurz mit ausgeprägtem Knauf. Als charakteristisches Merkmal hatte das Gefäß eine S-förmigen gebogene Parierstange, die als Handschutz diente. Gelegentlich kam auch ein Handbügel vor. Getragen wurde der Katzbalger fast waagrecht an der Hüfte vor dem Bauch oder am Rücken. In der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde die Klinge bis auf 750 mm bis 850 mm verlängert und bekam generell einen Griffbügel. Er war oft als zweite Waffe bei den Pikenieren zu finden. Da jedoch der leichtere Degen immer beliebter wurde, verschwand der Katzbalger nach und nach.

Auch der Katzbalger wurde, wie fast alle Blankwaffen, in Scheiden getragen. Diese sollten den Träger vor Verletzungen durch die Klinge schützen, aber auch die Klinge selbst vor Beschädigungen. Die Scheiden bestanden aus dem Scheidenkörper und dem Beschlag. Der Scheidenkörper selbst war aus Holz mit oder ohne Lederbezug oder aus starkem Leder. Den Beschlag fertigte man aus Metall, sollte den Scheidenkörper vor Beschädigungen schützen und die Aufhängung aufzunehmen. Wichtige Teile waren oben das Mundblech mit der Einschuböffnung unten das Ortband oder Ortblech und zusätzlich ein oder mehrere Mittelbleche.

Der Dolch
Eine der ältesten Waffenformen, die sich bis in unsere heutige Zeit erhalten hat. Der Dolch wird als zweite Waffe oder auch als Einzelwaffe benutzt. Reine Dolchgefechte sind blitzschnell und sehr Körperbetont.

Sie waren für den Stich gedacht und besaßen deshalb gerade, relativ schmale Klingen und symmetrische Griffe, die zusätzlich eine Parierstange haben konnten.

Der Bidenhänder
Der Bidenhänder ist wohl die Waffe, die klassischerweise mit Landsknechten assoziiert wird. Dabei war sie in den Landsknechtshaufen das ausgehenden 15. und 16. Jahrhunderts gar nicht so häufig anzutreffen. Lediglich die sogenannten Doppelsöldner (d.h. Soldaten, die den doppelten Sold eines normalen Landsknechts bekamen) benutzten ihn. Sie bildeten die Front und die Nachhut in der gevierten Ordnung. Ihre Aufgabe war es mit ihren Bidenhändern und Hellebarden Lücken in die gegnerische Lanzenfront zu schlagen, in die dann der restliche Haufen hineindrücken und so die gegnerische Formation sprengen konnte. Ob, wie von einigen Autoren geschrieben wird, die Bidenhänder tatsächlich dazu benutzt wurden, die Pikenschäfte des Gegners zu durchschlagen, soll hier nicht beurteilt werden. Jedenfalls wurde der Klinge nicht nur aus reiner Zierde eine geflammte Form gegeben sonder auch zur Verbesserung der Schneidewirkung, was dafür spricht, dass zumindest theoretisch die Möglichkeit des Durchschlagens der Schäfte beabsichtigt war.

Aus dem Kürißschwert, einem ca. 900 mm langen mit Faustschutzbügel und verlängertem Griff mit starkem Knauf vesehenem Schwert, entwickelte sich im 14. Jhd. bei den Schweizern und den deutschen Landsknechten ein besonderes Schlachtschwert, der „Bidenhänder“. Dieser besaß eine sehr lange und breite Klinge, die gerade oder geflammt sein konnte. Das Gefäß hatte einen sehr langen Griff mit langen, an den Enden gebogenen Parierstangen und zumeist Faustbügeln. Jüngere Modelle (16. Jahrhundert) hatten an der Klinge Parierhaken, hakenförmige Ansätze vor der Parierstange. Griff und Fehlschärfe waren von diesen Parierhaken an mit Leder oder Samt überzogen. Zum Gebrauch dieser Waffe waren große Fertigkeit und Übung erforderlich, daher musste der Träger durch das Zeugnis eines „Meisters vom langen Schwert“ nachweisen, dass er in der Lage war mit dieser Waffe umzugehen. Solche Männer erhielten doppelten Sold und ihre Aufgabe war es eine Bresche (daher auch der Ausdruck Gassenhauer) in den gegnerischen Spießerwall zu schlagen aber auch als eigene Rotte den Schutz der Fahne oder Obersten zu übernehmen.

Ein durchschnittlicher Bidenhänder wiegt zwischen 2,8 und 5kg und ist zwischen 1,50 und 1,80m lang. Trotz dieser mächtigen Ausmaße lässt sich mit dem Bidenhänder mit Hilfe der Fehlschärfe hervorragend fechten. Gegen Spieß und andere Stangenwaffen fasst man den Bidenhänder komplett am Griff. Zudem ermöglichen die Parierhaken spezielle Manöver mit den ein geübter Fechter einen Spießwall durchdringen kann.

Stangenwaffen
Unter Stangenwaffen verstand man geschäftete Blankwaffen, die mehr als mannshoch waren. Da des Soldkriegertum im größeren Umfang eine gemeinsame taktische Verwendung des Fußvolkes verlangte, wurde auch dessen Bewaffnung einheitlicher. Beim Fußvolk erreichte der Langspieß oder auch „knechtischer Spieß“ genannt, um 1500 schon eine Länge von bis zu 5m. Der Schaft dieser Spieße war zumeist aus Eschenholz gefertigt und führte ein Spießeisen mit bis zu 550 mm langen Federn. Die Blätter solcher Spießeisen konnte je nach Herstellungort und –datum verschiedene Formen aufweisen. Man unterschied zwischen dolch-, blatt- und rautenförmigen Blättern.

Zur wichtigsten Stangenwaffe für Hieb und Stoß entwickelte sich die Helmbarte, später Hellerbarde genannt. Mit einem kräftigen Schlag dieser Waffe konnte man auch einen Plattenharnisch zerschmettern. An der Barte, dem Beil, wurde zunächst die obere Spitze zu einer Stoßklinge verlängert und dann am Rücken ein Schlag- oder Reißhacken angebracht. Die Tülle saß in der Mitte und die Federn seitlich an ihr. Als in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts durch die veränderte Taktik der Schlag nicht mehr so erforderlich war, verkümmerte die Beilklinge mehr und mehr. So blieb sie schließlich als reine Trabantwaffe oder als Dienstwaffe der Unterführer. Besondere Waffen waren die Gläfe (Glefe) und die Couse. Beide besaßen lange, messerförmige Klingen mit Tülle und Schaftfedern und am Klingenrücken einen Parierhaken. Die Couse war mehr für den Hieb gedacht. Beide Waffen fanden als Trabantwaffen Verwendung

Das sind Stangenwaffen zum Schlagen mit einem beilförmigen Eisen, das gewöhnlich mit einer Spitze zum Stechen und einem Stachel am Rücken versehen ist.

P a r t i s a n e n, das sind Stangenwaffen zum Stechen mit einer zweischneidigen Mittelspitze, die an ihrem unteren Ende zu zwei Nebenspitzen oder Ansätzen (Ohren) nach beiden Seiten gleichmäßig ausgeschmiedet ist.

G l ä v e n, das sind Stangenwaffen zum Schlagen mit einem messerförmigen Eisen, das entweder eine glatte, nach außen gekrümmte Schneide hatte oder mit einem nach innen gerammten Haken an der Schneide, einer Spitze und einem Stachel am Rücken versehen war.

Schußwaffen
Die andere Waffe, die von Doppelsöldnern benutzt wurde, war die Arkebuse oder Hakenbüchse. Es handelt sich um ein mit einem Luntenschloß ausgestattetes Handgewehr, das einen leichten Zünder oder eine Lunte an einem S-förmigen Klammerabzug besaß. Die Reichweite der Arkebuse betrug etwa 400 Schritt. Sie war jedoch ungenau und konnte bei regnerischem Wetter nicht immer benutzt werden. Trotz der Schwere dieser Waffe kann man zeitgenössischen Darstellungen nicht entnehmen, daß die Arkebusiere eine Stütze für ihre Waffe verwendet hätten.

Schutz
Als Schutzwaffen trugen die Knechte, wenn überhaupt, nur Teile eines Harnisches oder ein Kettenhemd, aber auch sogenannte Brigantinen oder einen Korazin. Das waren kurze Wämser aus dickem Stoff, mit Metallpättchen unterlegt. Meist waren dabei die Nieten, mit denen die Metallplättchen befestigt waren, auf der Außenseite als Noppenmuster sichtbar. Als Helm wurde eine Eisenhaube bevorzugt. Sie besaß die Kopfform einer Beckenhaube, hatte aber einen breiten Rand. Aus ihr entwickelte sich die Sturmhaube, die zu Beginn des 16. Jahrhunderts „Kopfbedeckung nach Burgunder Art“ genannt wurde.

Der Artikelsbrief, Pflichten und Rechte des Landsknechts


Die Soeldner sollen ihrem Soldgeber und ihrem Hauptmann treulich dienen, den Schaden wenden und ihr Frommen zu foerdern, allen vom Hauptmann bestellten Meistern ohne Widerrede gehorsam sein in allem, was sie ihnen befehlen und anordnen.

Die Soeldner sollen nicht meutern, sondern sich gebrauchen lassen auf dem Marsch zu oder von den Feinden, auf Zuegen oder Wachten, zu Wasser und zu Lande, bei Tag und bei Nacht, je nachdem es notwendig ist.

Sie sollten sich verpflichten, Frauen, alte Leute, Kinder und Geistliche nicht zu schaedigen, und auch auf den Maerschen nicht Kirchen und Tempel zu pluendern.

Sie sind verpflichtet, dreissig Tage fuer einen Monat zu dienen bei einem Sold von 4 Gulden, und auch Geduld zu haben, wenn sich die Auszahlung bis zu einem halben Monat verzoegert, und daraus kein Recht herleiten, Wach- oder Kriegsdienst zu verweigern.

Wer ohne seinen Sold abgedient zu haben oder ohne Erlaubnis des Hauptmanns den Haufen verlaesst, soll ehrlos sein und an Leib und Leben gestraft werden.

Nach einer gewonnenen Feldschlacht wird der laufende Monat als voll angesehen, und mit dem naechsten Tag beginnt ein neuer Soldmonat.

Bei Todesstrafe darf niemand in einer durch Vertrag eingenommenen Ortschaft pluendern.

Wer in der Schlacht die Flucht ergreift, darf straflos getoetet werden, und wer einen solchen Feigling niederstoesst verdient noch grossen Dank.

Ohne Erlaubnis des Hauptmanns duerfen die Soeldner mit dem Feind auf keine Weise ohne besondere Erlaubnis weder schriftlich noch muendlich verhandeln. Wer Verrat eines anderen Landsknechtes anzeigt, bekommt dafuer mindestens einen Monatssold und grosen Dank, der Verraeter aber wird Gerichtet.

Wenn es zu Schlaegereien kommt, sollen die Umstehenden dreimal Frieden gebieten. Wer dem nicht nachkomme, darf straflos niedergestossen werden. Die Todesstrafe verfaellt, wer nach gebotenem Frieden einen anderen verwunde.

Im Freundesland darf niemand etwas mit Gewalt und ohne Bezahlung wegnehmen oder beschaedigen.

Bei Proviantzufuehrung darf niemand davon etwas erwerben, bevor nicht der Preis festgesetzt sei, sondern muss abwarten, bis der Proviant auf dem vom Proviantmeister bestimmten Platz zum Verkauf gestellt und der Preis bestimmt ist.

Keiner darf sich bei zwei Hauptleuten einschreiben oder doppelt mustern lassen oder einem anderen seine Waffen und seinen Harnisch leihen, damit dieser sich damit mustern lasse. Wer das tut, verfaellt der Todesstrafe.

Verboten wird das Brandschatzen, Brennen oder Lageranzuenden ohne Befehl, das Alarmieren ohne Anlass und die Zerstoerung von Muehlen oder Muehlwerken.

Es darf nicht weiter gespielt werden, als der Gegner mit barem Geld zahlen kann, Spielschulden ueber die Hoehe des Solds hinaus sind ueberhaupt ungueltig.

Ein jeder soll sich des Zutrinkens und anderer Laster enthalten. Misshandlungen in Volltrunkenheit sollen an Leib und Leben gestraft werden und die Trunkenheit kein Entschuldigungs- oder Milderungsgrund sein.

Der Eid ist auf sechs Monate zu leisten, und die Soeldner muessen, wenn es noetig ist, auch darueber hinaus dienen.

Was einer vom Feind erbeutet, gehoert ihm, ausser Geschuetze, Proviant, Ruestkammern und anderes gemeinnuetziges gut.

Wer die verlesenen Artikel nicht haelt, wird als eidbruechig gestraft werden, und an die Artikel sind auch die im Haufen Dienenden gebunden, die bei der Eidleistung zufaellig nicht anwesend waren.

Alle, die etwa von den Feinden gefangen und von diesen gezwungen wurden, zu geloben, dass sie dem Kriegsherrn nicht mehr dienen wollten, sind im voraus von ihrem Eid entbunden

Der Wortlaut selbst lautet nach Delbrueck: „Wie mir vorgelesen ist, und ich mit Worten wol verstanden und bescheiden bin, das war, fest und staet zu halten, und dem getreuwlich und ungefehrlich nachzukommen, als schwer und gelob ich, als mir Gott helff und das heilig Evangelium“